Orden und ihre Regeln

Das Stockacher Narrengericht hat Verdienst-Orden in 4 Klassen und Erlebensorden für Laufnarren in 2 Stufen zu verleihen.

Verdienstorden in 4 Klassen

Am 16. Februar 1905 stiftete das Hohe Grobgünstige Narrengericht zu Stocken den Hans-Kuony-Orden in zwei Ausführungen: Den Orden 1. Klasse und den Orden 2. Klasse. Zur ersten Verleihung 1905 beschaffte sich das Narrengericht 100 Orden der 1. Klasse und 300 Orden der 2. Klasse. Um diese Orden beschaffen zu können hatte das Narrengericht bei der Sparkasse Stockach ein Darlehen über 400 Mark aufgenommen. Das Darlehen hatte eine Laufzeit von 3 Jahren und war am 01. April 1908 wieder zurückbezahlt. Der Stockacher Narrenorden ist ein echter Verdienstorden. Es gibt in Stockach an der Fasnet auch keinen Ordensregen oder Ordenssegen, vielmehr wird jeder zu verleihende Verdienstorden von der Ordens- und Ordensgenehmigungskommission unter dem Vorsitz des Ordensmeisters, aktuell Markus Vollmer, unter Berücksichtigung der festgelegten Fristen, beraten und dem Narrengericht zur Kenntnisnahme vorgelegt. So ist es im Rahmen dieser sehr strengen Handhabung der anzuwendenden Ordenssatzung auch nicht verwunderlich, dass in über 100 Jahren nur 501 Orden der 1. Klasse und 733 Orden der 2. Klasse verliehen wurden. Um die Verdienste der einzelnen Narren differenzierter würdigen zu können, hat das Hohe Grobgünstige Narrengericht im Jahre 1956 die Hans-Kuony-Medaille und im Jahre 1959 das Hans-Kuony-Kreuz gestiftet.

Das Stockacher Narrengericht hat heute also ihre Verdienst-Orden in 4 Klassen zu verleihen. Ein Stockacher Laufnarr, und nur diese können mit einem Stockacher Narrenorden ausgezeichnet werden, benötigt heute vom Laufnarrenschlag bis zu Verleihung des Hans-Kuony-Ordens 1. Klasse, sofern er sich stetig um die heimische Fasnet und das Brauchtum verdient gemacht hat, mindestens 18 Jahre. Obwohl auch Frauen dem Hohen Grobgünstigen Narrengericht wertvolle Dienste erweisen, und wie der Verfasser dieser Zeilen meint, aus der Fasnet nicht mehr wegzudenken sind, sieht die Ordenssatzung keine Orden für Frauen vor.

Dem Ordensbuch, das erst im Jahre 1910 gestiftet und gestaltet wurde, (in ihm sind alle Ordensritter und die Ordenssatzung festgehalten) ist ein Prolog zum Ordensfest vorangestellt. Die sechste Strophe dieses Prologs lautet: „Ein echter Vollblutnarr von Rasse, erhält den Orden 1. Klasse, und ist die Leistung nicht so groß, erhält er halt den 2. bloß."


Erlebensorden

Ein männlicher Narr kann , so er 18 Jahre alt geworden ist, zum Laufnarren geschlagen werden. Er muss den Narrenschwur leisten und darf sich anschließend mit einem Spruch ins Narrenbuch eintragen. Der geringe Obulus, den er dabei entrichtet, entspricht dem Einkaufen früherer Zeiten. Dafür bekommt er das Laufnarrenabzeichen und eine sehr schön gestaltete Urkunde.

Das Narrengericht ehrt diesen Narr nach 25 Jahren Laufnarr sein, für seine Treue zur Stockacher Fasnacht. Der Jubilar erhält dazu das Silberne Laufnarrenabzeichen. Dies wird ihm öffentlich persönlich durch den Ordensmeister verliehen.

Nach insgesamt 50 Jahren Laufnarr sein, erhält der Narr in einer öffentlichen Feierstunde das Goldene Laufnarrenabzeichen. Der Respekt und Dank des Narrenrichters und der versammelten Fasnachtsgemeinde ist den Kandidaten immer wieder aufs Neue gewiss.

Seit dem Jahre 2007 erhalten diejenigen, die es auf 60 Jahre Laufnarr gebracht haben eine Urkunde überreicht. Dies geschieht im kleinen und würdigen Rahmen am Uffwirmkaffee am Fasnetmäntig.  Ein zugegeben äußerst interessanter Morgen, an dem die Uhr nochmals um 60 Jahre zurückgedreht wird.