Der Laufnarrenschlag

Wichtiger Bestandteil der Stockacher Fasnacht ist der Laufnarrenschlag. Er geht zurück auf den Hauptbrief von 1351. Darin heißt es ausdrücklich, dass sich ein jeder, der sich zwischen Maria Lichtmeß und dem Sonntag Lätare in Stockach aufhält, beim Narrengericht einkaufen muss. Dies hatte zu geschehen in Form der Zahlung eines halben Eimer Weines österreichischen Maßes (ein Eimer = 60 Liter) oder dem entsprechenden Geldbetrag. Laufnarren gibt es mittlerweile unzählige und überall auf der Welt. Seit dem Jahre 1754 wurden nachweislich über 13.000 männliche Narren zum Laufnarr geschlagen!

Heutzutage kann ein männlicher Narr, so er 18 Jahre alt geworden ist, zum Laufnarren geschlagen werden. Er muss den Narrenschwur leisten und darf sich anschließend mit einem Spruch ins Narrenbuch eintragen. Der geringe Obulus, den er dabei entrichtet, entspricht dem Einkaufen früherer Zeiten. Dafür bekommt er das Laufnarrenabzeichen und eine sehr schön gestaltete Urkunde. Jetzt darf er sich auch mit einer zweizipfligen Narrenkappe mit den Narrenfarben Stockachs schmücken. Auch Altbürgermeister Franz Ziwey durfte sich in den 70ern in die Schar der Stockacher Laufnarren einkaufen. Damals noch unter Narrenrichter Walter Schneider und dem Narrenbüttel Hans Letzelter.


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Der Laufnarrenschwur


DIE LAUFNARRENKAPPE

Die Stockacher Laufnarrenkappe mit den Narrenfarben Stockachs hat zwei Zipfel mit kleinen Glöckchen daran. Damit unterscheidet Sie sich von der Kappe der Gerichtsnarren, die drei Zipfel tragen. Die Kappen sind handgenäht und entsprechen den historischen Vorlagen unserer närrischen Ahnen.

 

Jeder Stockacher Laufnarr darf eine solche Laufnarrenkappe tragen. Infos dazu gibt es im Stockacher Kulturamt (Tel. 07771/802-300). Oder Sie wenden sich an unseren Kämmerer Martin Bosch. Kaemmerer@narrengericht.de



DIE LAUFNARREN-URKUNDE

Wird ein Narr zum Stockacher Laufnarr geschlagen, so erhält er nach der Fasnacht vom Pritschenmeister eine schöne Urkunde zugeschickt, die seine neuen närrischen Weihen bestätigen.

 

Kontakt: Pritschenmeister@narrengericht.de