Die Geschichte Der Gründung

Die Entstehung des Hohen Grobgünstigen Narrengerichts steht in einem engen Zusammenhang mit der sogenannten Schlacht am Morgarten im November des Jahres 1315. Nachdem ein Jahr zuvor Einwohner des Dorfes  Steinen (in der Nähe von Schwyz) das Kloster Einsiedeln überfallen hatten, zog der Schutzherr des Klosters, Herzog Leopold I von Habsburg, von Brugg oder Baden (heute Kanton Aargau) aus mit einem Heerhaufen gegen die Hirten und Bauern. Ob der aargauische Herzog noch andere Gründe gehabt haben könnte, in der Innerschweiz einen Nachweis seines Machtanspruchs zu führen, ist umstritten. Als Hauptgrund der Auseinandersetzungen gilt der "Marchenstreit", bei dem es in der Hauptsache unterschiedliche Ansichten zur Nutzung von Wald, Feld und Flur ging. Am Rande des Ägerisees in einem Gelände, das "Figlenfluh" genannt wird, traf Leopold unterhalb des Morgartenberges mit seinen Gefolgsleuten aus dem Aargau, dem Thurgau und verschiedenen Städten der heutigen Schweiz auf die Einwohner von Steinen. Überraschend gelang es diesen, Leopold und seine Mannschaft zu schlagen. Für manchen Schweizer gilt die Niederlage des Herzogs als Teil eines Gründungsmythos der Eidgenossenschaft.

Vor Beginn der Schlacht hatte Leopold im Verlauf eines Kriegsrates seinen Hofnarren um einen Ratschlag gebeten.  Der Rat des Kuony von Stocken, man solle lieber darüber nachdenken, wie man aus der Gegend heil wieder herauskomme, wurde jedoch nicht berücksichtigt. Nach der verlorenen Schlacht durfte der Narr dennoch für seinen weisen Rat einen Wunsch äußern. Er bat darum, dass in seiner Geburtsstadt Stockach einmal jährlich, zwischen Lichmess und Lätare, von den Einwohnern Gericht gehalten werden darf. Obgleich Stockach nellenburgischem Recht unterworfen war, erfüllte 1351 Herzog Albrecht II, der Bruder Leopolds, diese Bitte und stellte ein Privileg aus.  Bis heute beruft sich das Stockacher Narrengericht auf diesen sogenannten "Hauptbrief".  Er existiert nicht mehr, weil er immer wieder neu abgeschrieben wurde. Die derzeit gültige Fassung stammt aus dem Jahr 1743. Schweizer Chronisten des 15. und 16. Jahrhunderts wie Junginger oder Tschudi  berichten nachträglich über Kuonys Auftritt im Kriegsrat. In den Chroniken von Schilling und Tschachtlan sind Darstellungen des Narren inmitten einer Schlacht zu sehen. Einen Augenzeugenbericht gibt es aber weder von der Schlacht noch von der Verleihung des Privilegs.



BRAUCHTUM

Ab wann und mit welcher Konsequenz in Stockach nach Erlangung

eines habsburgischen Privilegs ein jährliches Gericht gehalten wird

und in welcher Form sich daraus ein Narrengericht entwickelt, ist nicht bekannt. Nachweislich ist die Existenz des Stockacher Narrengerichts ab dem Jahr 1661, als ein Hinweis im Ratsprotokoll erscheint. Im Jahr 1687 werden die "Satzung und Ordnung" des Stockacher Narrengerichts verfasst. Darin ist der jährliche Ablauf der Fasnacht festgehalten. Das Gericht erhält umfassende Rechte, wie und an wen Strafen auszusprechen sind. Zudem ist die Aufnahme in die "Schar der Laufnarren" geregelt. Diese Persiflage auf den Ritterschlag und Veralberung der Aufnahme in das Bürgerrecht hat sich bis heute weitgehend erhalten. Der sogenannte Laufnarr muss einen Schwur sprechen, erhält den Schlag mit der Pritsche, nachdem er sich dreimal vor einem Abbild des Kuony von Stocken verneigt hat. Der Laufnarr erhält sodann das Recht, während der Fasnachtszeit vom Dreikönigstag bis zum Sonntag Lätare die zweizipfelige Narrenkappe tragen zu dürfen.  Seit 1791 tragen sich die Stockacher Laufnarren nach ihrer Aufnahme in ein Narrenbuch ein.

Mittlerweile existieren acht dieser prachtvoll gestalteten Bände. Im Rahmen des jährlichen Brauchtums bleibt über die Jahrhunderte zwar der Begriff "Stockacher Narrengericht" erhalten. Tatsächlich verliert die Abhaltung einer Gerichtsveranstaltung auf offener Straße im 19. und 20. Jahrhunderts aber an Bedeutung. Statt dessen erlangt die Stockacher Fasnacht einen guten Ruf für seine Fasnachtsspiele und Umzüge.  Gerichtsverhandlungen am "Schmotzige Dunschtig" gibt es seit 1960. Der erste Beklagte war der baden-württembergische Ministerpräsident Kurt Georg Kiesinger. Seither, mit Ausnahme des Jahres 1991, hat jährlich am Schmotzige Dunschtig ein Regional-, Landes- oder Bundespolitiker zur Verhandlung zu erscheinen. Die Beschränkung auf Beklagte männlichen Geschlechts endet 1997, als Annette Schavan (Kultusministerin von Baden-Württemberg) geladen wird. Wesentlicher Bestandteil des Fasnachtsbrauchtums ist das Setzen des Narrenbaums. Nachdem der Brauch seit Ende des 18. Jahrhunderts in Stockach üblich war, findet er ab 1881 nach und nach in organisierter Form durch die Gliederung der Zimmerergilde statt.