Der oder die Beklagte wird in Stockach traditionell am Dreikönigstag – also immer am 06. Januar – bei der "Ersten Narrenversammlung" verkündet.
Dies geschieht in der Regel so gegen 21.00 Uhr.
Für nähere Informationen oder Rückfragen wenden Sie sich gerne an [email protected]
Das Stockacher Narrengericht besteht aus bis zu 21 Gerichtsnarren, an deren Spitze als "Primus inter Pares" der Narrenrichter steht. Es ist das älteste Narrengericht seiner Art und geht auf ein Privileg aus dem Jahre 1351 zurück, das anlässlich einer Schlacht im Jahre 1315 ihrem Hofnarr Kuony von Stocken versprochen wurde.
Jahr für Jahr gelingt es dem Kollegium, einen hochkarätigen Beklagten vor das Narrengericht zu zitieren. Das Stockacher Narrengericht zählt somit zu den Höhepunkten der schwäbisch-alemannischen Fasnacht.
Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesminister Wolfgang Schäuble, Frank Walter Steinmeier oder Andrea Nahles stehen nach wie vor im politischen Rampenlicht, ebenso der ehemalige Ministerpräsident und jetzige EU-Kommissar Günther Oettinger. Die ehemaligen Minister Guido Westerwelle und Philipp Rösler FDP als auch Renate Künast standen ebenso vor dem Narrengericht, wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Wirtschaftsminister Peter Altmaier, CSU Fraktionschef Alexander Dobrindt, Ministerpräsidentin von RP Malu Dreyer, Innenminister Thomas Strobl, Annegret Kramp-Karrenbauer, Cem Özdemir oder zuletzt Wolfgang Kubicki und Karl Lauterbach.
Allgemeine Akkreditierungsregeln für Journalisten bei den Veranstaltungen des Hohen Grobgünstigen Narrengerichts zu Stocken (z.B. Empfang am Schmotzigen Dunschtig oder die Narrengerichtsverhandlung) in Stockach.
Als Veranstalter wollen wir Journalisten den Zugang zu Informationen über unsere Veranstaltungen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern.
Ihre Akkreditierung erfolgt per E-Mail an: [email protected]
Darin sollten neben Ihren persönlichen Daten (Name, Vorname, E-Mail, Mobil-Nummer) auch das Pressemedium/ Agentur für das Sie handeln hervorgehen, die Art der geplanten Veröffentlichung und deren Zeitpunkt. Bitte geben Sie auch an, zu welcher unserer Veranstaltungen Sie konkret kommen werden und wann. Bitte geben Sie auch an, ob Ton- oder Bildaufzeichnungen vorgesehen sind.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihre Akkreditierung spätestens zwei Tage vor der Veranstaltung benötigen. Interviewanfragen (z.B. mit dem Beklagten) sind ausreichend früh zu stellen, sind nicht garantiert und können nur im Einzelfall vermittelt werden.
Speziell zur Verhandlung des Narrengerichts am Schmotzigen Dunschtig sind in der Jahnhalle ausgewiesene Presseplätze an Tischen für Sie reserviert. Strom ist vorhanden, Mobiltechnik/-funk ist gebäudebedingt und aufgrund der TV-Aufzeichnung nur sehr eingeschränkt nutzbar.
Wir weisen sie darauf hin, dass die Verhandlung am Nachmittag in der Jahnhalle eine TV-Aufzeichnung des SWR-Fernsehens ist. Diese ist nicht zu stören oder zu beinträchtigen. Den Anweisungen der Produktionsmitarbeitenden ist unbedingt Folge zu leisten.
Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung. Deshalb behält sich das Stockacher Narrengericht die Überprüfung des Nachweises der journalistischen Tätigkeit vor – auch bei Vorlage eines Presseausweises.
Im Einzelfall behält sich das Stockacher Narrengericht zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild vor.
Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht das Stockacher Narrengericht von seinem Hausrecht Gebrauch.
Eine Presse-Akkreditierung können folgende Personen erhalten:
1. Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes.
2. Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit nachweisen können.
Im Falle einer positiven Akkreditierung behält sich das Stockacher Narrengericht das Recht auf uneingeschränkte und kostenlose Nutzung aller Bilder dieser Veranstaltung und der Personen (insbesondere in der Jahnhalle) für ihre satzungsgemäßen Zwecke vor. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung stimmen Journalisten und Fotografen dieser Regelung zu.
Folgend stellen wir Ihnen ein Auswahl von Bildmotiven zur Verfügung. Das Hohe Grobgünstige Narrengericht ist alleiniger Eigentümer der uneingeschränkten Bildrechte und somit berechtigt, die Bilder zur Veröffentlichung freizugeben.
Bei Veröffentlichung muss zwingend der Urheber genannt werden:
(Foto: Thomas Niedermüller)
Alle Bilder sind per Klick vergrößerbar.
Größe 250 mm x 166 mm | Auflösung 300 Pixel/Zoll
Farbmodus RGB | Format JPG
Fotos der Beklagten früherer Jahre entnehmen Sie bitte dem Kapitel Die Beklagten dieser Website
Im Zuge der Aufarbeitung des Zeitraums 1930 - 1978 im Stockacher Narrengericht nehmen wir wie folgt Stellung und verweisen auf den Beitrag unseres Archivars Thomas Warndorf in der Hans-Kuony-Post 2019