Der Beklagte im Jahr 672 nach Kuony


Wolfgang Kubicki

Stellvertretender Bundesvorsitzender der freien Demokraten

Vizepräsident des Deutschen Bundestags



Der Beklagte wurde im dritten von drei Klagepunkten schuldig gesprochen. Der Beklagte muss daher an das Narrengericht einen Eimer Wein und ein Sylter Vesper – bestehend aus Austern und Champagner entrichten.  Da aber der Beklagte gerne in dreimal so großen Dimensionen denkt, hat der heutige Eimer ausnahmsweise nicht 60 Liter, sondern auch dreimal so viel - also 180 Liter – diese neue Maßeinheit nennen wir ab heute den sogenannten „Kubicki-Eimer“!

Nicht zu vergessen, die anfänglichen 30 Liter zu Beginn der Sitzung! Also in Summe 210 Liter Wein – und 10 Sozialstunden als Eintänzer auf dem Damenkaffee.

 

Dem Beklagten Wolfgang Kubicki wurden durch den Kläger folgende Verfehlungen zur Last gelegt: 

  • Sexistisches Verhalten
  • Intrigantentum und Königsmord
  • Gefährdung der politischen Kultur


das Urteil

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Das Urteil gegen Wolfgang Kubicki im Jahre 2023
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Das Video



Presseinfo zum Beklagten 2023  

EINER DER LETZTEN NOCH PRAKTIZIERENDEN DANDYS, EIN ECHTER MACHO

Die Auswahl des diesjährigen Beklagten fiel dem Stockacher Narrengericht nicht schwer. Es ist quasi ein nachträgliches Geburtstagsgeschenk zum 80. an Alice Schwarzer. Wir klagen in diesem Jahr einen der letzten noch praktizierenden Dandys an, einen echten Macho und Frauenversteher. Mancher würden auch sagen, ein „Miss“- Versteher! Er kommt beim weiblichen Geschlecht meist gut an. Denn in der Regel gilt: Nicht hinter jedem Kompliment verbirgt sich ein Me-Too-Skandal – auch wenn Wolfgang Kubicki, so wie Rainer Brüderle, der FDP angehört. Wolfgang Kubicki vertritt wie kein zweiter das Recht auf freie Meinungsäußerung und das gilt dabei nicht nur für seine eigene.  Er ist ein Vorbild an Aufgeschlossenheit gegenüber Vertretern anderer politischer Meinungen und ein Freund unangepasster, gar grenzwertiger Rhetorik.

 

Mit Wolfgang Kubicki, im Folgenden nur „der Beklagte“ genannt, wird ein vermutlich gerade deshalb allseits beliebter, tatsächlich jedoch hochumstrittener Politiker vorgeladen, der ganz schön was auf dem Kasten hat und sich allefänzig vom „aalglatten Politiker-Klischee“ abhebt. Der Kläger wird sagen: “Einer der ganz schön `was auf dem Kerbholz hat.“

 

Wolfgang Kubicki, Jahrgang 1952, gehört zu den alten „Schlachtrössern“ in Landes- und Bundespolitik, wo er stets mit wehenden Fahnen in die politische Schlacht zieht. Ein Liberaler, der der keinem Konflikt aus dem Wege geht – egal mit wem; dass er dabei manchmal über die Stränge schlägt und zurückrudern muss – egal. Liberale Politiker waren immer gern gesehen Beklagte vor dem Stockacher Narrengericht, garantieren sie doch einen hohen Unterhaltungswert und ein ebenso hohes Strafmaß: Rösler, Westerwelle oder Genscher. Und Wolfgang Kubicki ist ein Liberaler, wie er im Buche steht.

 

Geboren und aufgewachsen in Braunschweig in kleinbürgerlichen Verhältnissen, machte er Abitur und studierte Volkswirtschaft. Nach erfolgreichem Studienabschluss – was heutzutage für Berufspolitiker leider nicht mehr zur Pflichtübung gehört – arbeitete er zunächst für eine Unternehmensberatung, dann in einer Steuerkanzlei.

 

Seitdem ist er erfolgreich regelmäßig als Strafverteidiger in illustren Wirtschaftsprozessen tätig. Dass er in den 1980ern auch noch eine Kneipe führte, darf nicht unerwähnt bleiben – alles nebenher!

 

Und das zeichnet diesen „Typen“ mit Ecken und Kanten aus: Ein Macher, eigensinnig und irgendwie sympathisch – nicht auf den Mund gefallen, der vieles nebenher macht. Sein politischer Lebenslauf spricht Bände: Seit 1971 in der FDP, 1992/93 im Bundestag und dann startete eine lange Landtagskarriere.  2013 wurde er stellvertretender Bundesvorsitzender der FDP – alles nebenher! Seit 2017 ist er wieder Bundestagsabgeordneter und Bundestagesvizepräsident.

 

Er ist ein Genießer, was ihn natürlich ebenfalls für die Beklagtenrolle vor dem Stockacher Narrengericht qualifiziert; ebenso seine Art, einfach mal „einen raus zu hauen“, wie jüngst mit dem Etikett „Kanalratte“ für den türkischen Präsidenten oder der Bemerkung zu Karl Lauterbach, in seiner Eckkneipe würde man zu diesem „Spacken“ oder „Dumpfbacke“ sagen. Auch seine polarisierenden, extrem direkten Debatten-Beiträge zum Beispiel zu Nordstream 2 sorgen immer wieder für Zündstoff, was ihn regelmäßig ins öffentliche Rampenlicht rückt. Eine echte „Type“ halt…

 

Seine erfolgreiche Anwaltstätigkeit wurde immer wieder mit mancher Kontroverse in Verbindung gebracht, die allerdings nie zu einer Anklage oder gar Verurteilung gegen ihn führten.

 

Das ist jetzt anders. Am 16. Februar 2023 wird ihm vor dem Hohen Grobgünstigen Narrengericht in Stockach der Prozess gemacht. Alles nebenher…

 

…und dann geschehe, was Recht ist!

 

 

 

 

Text vom Fürsprech Michael Nadig und Narrenrichter Jürgen Koterzyna



weitere Infos folgen …